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Albert Pürgstallers IPES Sozialwohnbau bekommt frischen Wind PDF Drucken E-Mail
Samstag, 24. Juli 2010

Der Verwaltungsrat des Wohnbauinstitutes hat heute neuerlich einen Beschluss zur Abänderung der Organisationsstruktur gefasst. Der ursprünglich im April dieses Jahres gefasste Beschluss wurde von der Landesregierung annulliert. Die geforderten Ergänzungen der Landesregierung konnten inzwischen eingebaut werden.

Der Beschluss mit den geringen Änderungen wird jetzt der Landesregierung zur Begutachtung übermittelt. Erst nach der positiven Begutachtung kann das Institut die geplanten Maßnahmen umsetzen.

In seiner Sitzung vom 22. Juli 2010 hat der Verwaltungsrat des Wohnbauinstitutes eine Abänderung der Organisations- und Führungsstruktur des Institutes beschlossen.

Präsident Albert Pürgstaller ist überzeugt, dass die letzten Vorkommnisse rund um die ordentliche Instandhaltung der Mieterservicestelle Bozen gezeigt haben, dass es unbedingt notwendig ist Maßnahmen zu setzen, um den Ablauf der Arbeiten des Institutes besser koordinieren und die Kontrollinstanzen im Institut effizienter gestalten zu können. Dies war der Anlass vor einem halben Jahr eine Überarbeitung des Organigramms in Angriff zu nehmen.

Die wichtigsten beschlossenen Maßnahmen sind:

1. Die Trennung der bestehenden Abteilung Verwaltung in einen Bereich für „Wohnung und Mieter“ und einen Bereich für „Finanzen“. Die starke Zunahme der Mieter, insgesamt 12.249, verlangt, dass die jeweiligen Bereiche sich auf ihre Kernbereiche konzentrieren, um so besser ihren Koordinierungs-, Kontroll- und Verwaltungsaufgaben nachkommen zu können.

  1. Die Errichtung einer Prüfstelle, zur Kontrolle der Abläufe und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die mit internen und externen unabhängigen Fachleuten besetzt wird.

  2. Die Einsetzung einer eigenen Arbeitsgruppe für die Abwicklung der öffentlichen Ausschreibungen von Bauarbeiten, auch jener der ordentlichen Instandhaltung. Der Vorteil dabei ist, dass sämtliche Ausschreibungen des Institutes zentral von einer dafür spezialisierten Gruppe durchgeführt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Ausschreibungen und die Vergabe der Verträge von der Ausführung und Überwachung der Arbeiten getrennt wird.

Der ursprüngliche Beschluss wurde, auf Wunsch der Landesregierung, insofern ergänzt, als dass überprüft wird, inwieweit in den Bereichen Personal-, EDV- und Rechtsamt, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ämtern des Landes bessere Synergien erzielt werden können.

 
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