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Der Verwaltungsrat des
Wohnbauinstitutes hat heute neuerlich einen Beschluss zur Abänderung
der Organisationsstruktur gefasst. Der
ursprünglich im April dieses Jahres gefasste Beschluss wurde
von der Landesregierung annulliert. Die geforderten Ergänzungen der
Landesregierung konnten inzwischen eingebaut werden.
Der Beschluss mit den geringen
Änderungen wird jetzt der Landesregierung zur Begutachtung
übermittelt. Erst nach der positiven Begutachtung kann das Institut
die geplanten Maßnahmen umsetzen.
In seiner Sitzung vom 22. Juli 2010
hat der Verwaltungsrat des Wohnbauinstitutes eine Abänderung der
Organisations- und Führungsstruktur des Institutes beschlossen.
Präsident Albert Pürgstaller ist
überzeugt, dass die letzten Vorkommnisse rund um die ordentliche
Instandhaltung der Mieterservicestelle Bozen gezeigt haben, dass es
unbedingt notwendig ist Maßnahmen zu setzen, um den Ablauf der
Arbeiten des Institutes besser koordinieren und die Kontrollinstanzen
im Institut effizienter gestalten zu können. Dies war der Anlass vor
einem halben Jahr eine Überarbeitung des Organigramms in Angriff zu
nehmen.
Die wichtigsten beschlossenen
Maßnahmen sind:
1. Die Trennung der bestehenden
Abteilung Verwaltung in einen Bereich für „Wohnung und Mieter“
und einen Bereich für „Finanzen“. Die starke Zunahme der Mieter,
insgesamt 12.249, verlangt, dass die jeweiligen Bereiche sich auf
ihre Kernbereiche konzentrieren, um so besser ihren Koordinierungs-,
Kontroll- und Verwaltungsaufgaben nachkommen zu können.
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Die Errichtung einer Prüfstelle, zur
Kontrolle der Abläufe und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,
die mit internen und externen unabhängigen Fachleuten besetzt wird.
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Die Einsetzung einer eigenen
Arbeitsgruppe für die Abwicklung der öffentlichen Ausschreibungen
von Bauarbeiten, auch jener der ordentlichen Instandhaltung. Der
Vorteil dabei ist, dass sämtliche Ausschreibungen des Institutes
zentral von einer dafür spezialisierten Gruppe durchgeführt
werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Ausschreibungen und
die Vergabe der Verträge von der Ausführung und Überwachung der
Arbeiten getrennt wird.
Der ursprüngliche Beschluss wurde,
auf Wunsch der Landesregierung, insofern ergänzt, als dass überprüft
wird, inwieweit in den Bereichen Personal-, EDV- und Rechtsamt, in
Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ämtern des Landes bessere
Synergien erzielt werden können.
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